Sollten Sie unsere Forderung nicht innert Frist begleichen können, besteht die Möglichkeit einer Stundung, wobei allerdings der aktuell gültige Verzugszinssatz des Kantons Graubünden zur Anwendung kommt.
Mit diesem Formular können Sie uns einen Zahlungsvorschlag machen. Wir werden Ihnen in der Folge eine Stundungsvereinbarung auf dem Postweg zustellen und Ihren Zahlungsvorschlag soweit wie möglich berücksichtigen.
Bis zum Abschluss der Vereinbarung gelten die ursprünglichen Rechnungskonditionen. Ein Inkassoverfahren bleibt vorbehalten.