Gemeinde Val Müstair
Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Val Müstair, die sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befinden, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe.
Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonalen Bestimmungen (ABzUG) und Empfehlungen der Gemeinden sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialkommission der Gemeinde Val Müstiar entscheidet schlussendlich über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.