Behörden

Gemeindevorstand & Gemeindepräsident

Der Gemeindevorstand ist eine Kollegialbehörde. Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Vollzug der Gesetzgebung. Die Gemeindeverfassung definiert die Rechte und Pflichten des Gemeindevorstandes.


Merkmale des Gemeindevorstandes

  • Fünf vom Volk gewählte Mitglieder: Gemeindepräsident und vier Departementsvorsteher
  • Ausführende Behörde (Exekutive)
  • Kollegialbehörde, steht der gesamten Gemeindeverwaltung vor


Mitglieder

  • Gabriella Binkert Becchetti (Gemeindepräsidentin)
    Präsidialdepartement, Verwaltung, Personal, Finanzen und Steuern, Feuerwehr, Planung, VR - DMO, regionale Zusammenarbeit, externes
  • Jachen Armon Pitsch (Gemeindevizepräsident)
    Forst- und Landwirtschaft, PEM, Naturgefahren
  • Riet Scandella
    Bau und Infrastruktur, Liegenschaften, Ver- und Entsorgung
  • Leonora Leu-Fallet
    Bildung, Jugend- und Sport, Kultur, touristische Infrastruktur
  • Chasper Stuppan
    Center da sandà, Biosfera, Tourismus, öffentlicher Verkehr

Verteilung der Ressorts, Legislatur 2025 - 2028


Gemeindepräsident

Der Gemeindepräsident ist das von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde gewählte Oberhaupt. Ihm obliegt der Vollzug der übergeordneten Gesetzgebung von Bund und Kantonen sowie aller von der Gemeinde erlassenen Reglemente. Seine Verantwortlichkeiten sind die Verwaltung, das Personalwesen, die Finanzen und Steuern sowie die Pflege der Kontakte nach aussen.