Steueramt

Gemeinde Val Müstair 

Die Gemeinde Val Müstair zählt rund 1‘200 steuerpflichtige, natürliche Personen. Der Mitarbeiter des Steueramtes Val Müstair führt im Auftrag der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden ca. 80% aller definitiven Veranlagungen durch. Er veranlagt ebenso die Steuerpflichtigen der Gemeinde Zernez. Die Führung des Steuerregisters und die damit verbundenen Arbeiten gehören ebenso zu den Kernaufgaben wie die Veranlagung der Spezialsteuern, welche nachfolgend genauer ausgeführt werden.

Erbanfall- und Schenkungssteuern

Die Gemeinde Val Müstair erhebt im kantonalen Vergleich sehr moderate Erbanfall- und Schenkungssteuern. Als Steuer sind zu entrichten:

  • Ehepartner, Personen in eingetragener Partnerschaft und direkte Nachkommen sind von der Erbschaftssteuer befreit
  • Für den elterlichen Stamm wird 4 % Erbschaftssteuer erhoben 
  • Für die übrigen Begünstigten werden 20 % Erbschaftssteuer erhoben

Von den Zuwendungen an einen Elternteil können einmalig jeweils CHF 100'000.00 abgezogen werden.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuern werden für den Kanton sowie für die Gemeinde von der kantonalen Steuerverwaltung verfügt und in Rechnung gestellt. Der Kanton rechnet den Gemeindeanteil direkt mit den Gemeinden ab. Der Höchstsatz der Steuer ist bei Kanton und Gemeinde jeweils 15 %. Bei Verkäufen nach 11 Jahren Besitzesdauer wird eine Steuerreduktion von je 1.5 % pro Jahr auf den Steuerbetrag gewährt, wobei nach 44 Jahren die maximale Reduktion von 51 % erreicht wird. Die Geldentwertung und allfällige Investitionen sind weitere Faktoren, die die Höhe der zu entrichtenden Steuer beeinflussen.

Handänderungssteuer

Bei Handänderungen von Grundstücken auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer von 2 % des Verkehrswertes zu entrichten, wobei als Verkehrswert meistens der Verkaufspreis gilt. Mit der Einführung des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes (GKStG) besteht für alle Gemeinden im Kanton ein einheitliches Handänderungssteuergesetz. Das Gesetz kennt die wirtschaftliche Betrachtungsweise. 

Liegenschaftssteuern

Der aktuelle Liegenschaftssteuersatz beträgt 1.0 Promille des Steuerwertes. Die Liegenschaftssteuer wird jährlich auf Ende Jahr für das ganze Grundstück erhoben. Dementsprechend ist die Steuer bei Stockwerkeinheiten gemäss Wertquote auf die jeweiligen Stockwerkeigentümer aufzuteilen.

Quellensteuer

Für die Erhebung der Quellensteuern ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Die Quellensteuer wird gestützt auf die folgenden Erlasse erhoben:

  • Steuergesetz für den Kanton Graubünden inkl. Teilrevisionen mit Ausführungsbestimmungen
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer mit Verordnung über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer

Aus den Weisungen über die Erhebung der Quellensteuer sind die Tarifarten und Abrechnungstermine sowie Berechnungsbeispiele ersichtlich. Die Weisungen können online bei der Kantonalen Steuerverwaltung abgerufen werden. Telefonische Auskünfte: +41 (0)81 257 34 91 / 92. 

Mitarbeiter und Kontakt

Ergänzende Auskünfte erteilt das Gemeindesteueramt.

Gemeindesteueramt Val Müstair
Forum
CH-7537 Müstair

Karin Zerzer
Tel. +41 (0)81 851 62 08
Fax +41 (0)81 851 62 01
karin.zerzer@cdvm.ch